Department Gesundheitsstudien

Kinder- und Jugendlichenpflege

Im Lehrgang

 

Jedes Kind entwickelt sich individuell und abhängig von Entwicklungsstand und Alter des Kindes. Das erfordert eine altersgerechte Pflege und Beratung. Die Kinder- und Jugendlichenpflege ist facettenreich: von der Pflege eines Früh- oder Neugeborenen bis hin zu speziellen Beratungssituationen mit Kindern und Jugendlichen ist daher eine professionelle Schulung erforderlich.

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Ausbildung & Qualifikation

Der berufsbegleitende Hochschullehrgang zur Weiterbildung zeichnet sich durch eine fundierte Vermittlung von Fachwissen, berufsspezifischen Werten sowie persönlicher und sozialkommunikativer Kompetenzen aus. Die Ausbildung ist im Hinblick auf das Berufsfeld kompetenzorientiert aufgebaut und orientiert sich national an der FH-GuK-Ausbildungsverordnung: Die Teilnehmer:innen transferieren wissenschaftliche Erkenntnisse und anwendungsbezogenes Faktenwissen in praktisches Handeln und setzen sozialkommunikative Fertigkeiten zielgerichtet ein.

Organisiert wird der Hochschullehrgang von der FH JOANNEUM im Auftrag und in Kooperation mit dem Land Steiermark, Abteilung 8, Gesundheit, Pflege und Wissenschaft. Ziel der Weiterbildung ist es, eine praxisbezogene Sonderausbildung gemäß § 66 GuKG in der Kinder- und Jugendlichenpflege auf Hochschulniveau anzubieten.

Die Teilnehmer:innen erwerben im Hochschullehrgang Kompetenzen für die vielfältigen Tätigkeiten in der Praxis der Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen, welche sich an Tätigkeitsfeldern aus dem GuKG orientieren:

  • Pflege und Betreuung bei körperlichen und psychischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter
  • Pflege und Ernährung von Neugeborenen und Säuglingen
  • Pflege und Betreuung behinderter, schwerkranker und sterbender Kinder und Jugendlicher
  • pflegerische Mitwirkung an der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im Kindes- und Jugendalter und
  • pflegerische Mitwirkung an der primären Gesundheitsversorgung und an der Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen.

Das Qualifikationsprofil von Absolvent:innen des Hochschullehrgangs ergeben sich aus den im § 66 (2) GuKG angeführten Sachgebieten, welche im Rahmen der Weiterbildung zu absolvieren sind:

  • Berufsethik und Berufskunde der Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Gesundheits- und Krankenpflege von Kindern und Jugendlichen
  • Pflege von Kindern und Jugendlichen in Krisensituationen
  • Hauskrankenpflege bei Kindern und Jugendlichen
  • Ernährung, Kranken- und Diätkost
  • spezielle Pathologie, Diagnose und Therapie, einschließlich komplementärmedizinische Methoden, bei Kindern und Jugendlichen
  • Neonatologie
  • Soziologie, Psychologie, Pädagogik und Sozialhygiene
  • Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining
  • berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Absolvent:innen des Hochschullehrgangs versorgen und betreuen kranke und pflegebedürftige Früh- und Neugeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche mit einer auf ihr Alter und ihre Entwicklung individuell abgestimmten, professionellen Pflege. Nicht nur das breite Spektrum der Patient:innen – von der Geburt bis zur:zum Jugendlichen, sondern auch das Miteinbeziehen und Anleiten von Bezugspersonen stellt eine große Herausforderung dar. In diesem Hochschullehrgang werden Kompetenzen vermittelt, welche die Absolvent:innen auf die Berufsausübung im Spezialbereich der Kinder- und Jugendlichenpflege befähigt.

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