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Department Management und Business

Bank-, Versicherungs- und Finanzwirtschaft

Im Studium

Praktikum während des Studiums

Aufgrund der berufsbegleitenden Organisationsform des Studiums ist kein Pflichtpraktikum vorgesehen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Sollte die durch eine Studierende beziehungsweise einen Studierenden nachgewiesene Berufserfahrung nicht facheinschlägig sein, muss bis zum Abschluss des sechsten Semester ein facheinschlägiges Berufspraktikum absolviert werden.