Department Management

Global Green and Social Business

Vor dem Studium

 

Voraussetzungen für das Studium

Wenn Sie einen qualifizierten Studienabschluss

  • eines sozial- und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiums mit wirtschaftlichem Schwerpunkt oder
  • eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung

nachweisen können, erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Masterstudium.

Der Zugang zum Masterstudium „Global Strategic Management“ mit der Studienrichtung „Global Green and Social Business“ kann aus einem breiten Spektrum von Bachelorstudiengängen an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen erfolgen. Die folgende Liste zeigt exemplarisch diverse Bachelorstudien, mit deren Abschluss die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind:

  • Angewandte Betriebswirtschaft
  • Bank- und Finanzwirtschaft
  • Bank- und Versicherungswirtschaft
  • Betriebswirtschaft / Betriebswirtschaftslehre
  • Gesundheitsmanagement im Tourismus
  • Industriewirtschaft
  • Innovations- und Produktmanagement
  • International Management
  • International Marketing & Sales Management
  • Internationale Betriebswirtschaft
  • Management
  • Management & Recht
  • Management internationaler Geschäftsprozesse
  • Marketing & Sales
  • Produktion und Management
  • Rechnungswesen & Controlling
  • Recht und Wirtschaft
  • Umweltsystemwissenschaften – Betriebswirtschaft
  • Umweltsystemwissenschaften – Volkswirtschaftslehre
  • Unternehmensführung
  • Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaft und Recht

Die Zugangsvoraussetzungen für das gegenständliche Masterstudium sind insbesondere durch einen Abschluss der am Department Management der FH JOANNEUM angebotenen Bachelorstudiengänge „Bank- und Versicherungswirtschaft“, „Industriewirtschaft/Industrial Management (Vollzeit)“, „Industriewirtschaft/Industrial Management (berufsbegleitend)“, „Gesundheitsmanagement im Tourismus“ sowie „Management internationaler Geschäftsprozesse“ erfüllt.

Wir freuen uns auch über Absolventinnen und Absolventen anderer Bachelorstudien im Ausmaß von mindestens 180 ECTS beziehungsweise Absolventinnen und Absolventen mit mindestens gleichwertigen Abschlüssen an anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen, die die Absolvierung von wirtschaftswissenschaftlichen Fächern im Ausmaß von mindestens 50 ECTS-Punkten nachweisen können. Darunter fallen auch wirtschaftsbezogene Fächer wie Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsgeographie, etc., sofern diese üblicherweise Teil eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sind oder einem solchen zugerechnet werden können. Sollten die diesbezüglich zu beurteilenden Vorleistungen nicht in Form von ECTS-Punkten dargestellt sein oder nicht in solche umrechenbar sein, so ist als Kriterium eine „äquivalente wirtschaftliche Basisausbildung“ heranzuziehen.

Hinweis:

Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird im Zweifelsfall durch die Studiengangsleitung geprüft. Für den Fall, dass eine grundsätzliche Gleichwertigkeit gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen verbunden, die im Zuge des vorliegenden Masterstudiums abzulegen sind. Diese abzulegenden Prüfungen werden den betreffenden Bewerberinnen und Bewerbern im Zuge des Aufnahmeverfahrens im Detail schriftlich mitgeteilt – unter Angabe des Zeitpunktes, zu dem diese Prüfungen spätestens positiv abgeschlossen sein müssen.

Sprachkenntnisse

Englisch ist die Unterrichtssprache am Studiengang. Mit Sprachkenntnissen auf Level B2 können Sie den Studieninhalten ohne Probleme folgen. Bestätigen Sie uns Ihre Sprachkenntnisse bitte mit einem Zertifikat sofern Sie nicht in Maturazeugnissen oder ähnlichen Diplomen genannt sind.

Hinweis:

Es gelten die Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der FH JOANNEUM in ihrer jeweils aktuellsten Fassung sowie die entsprechenden Bestimmungen des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHG).

Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?

Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale Bewerberinnen & Bewerber.