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Folgende Voraussetzungen müssen für den positiven Studienabschluss erfüllt sein:
Sie schließen das Studium mit dem akademischen Grad „Master of Arts in Business (MA)“ ab.
In der Masterarbeit behandeln die Studierenden ein aktuelles Thema aus dem Fachgebiet IT-Recht und Management, das von der Studiengangsleitung vorab bestätigt werden muss. Sie ist als selbstständig verfasste, wissenschaftliche Arbeit abzuhandeln. Dabei begleiten Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer des Studiengangs die Studierenden in individuellen Beratungsterminen. Es ist auch möglich, die Masterarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen zu verfassen. Oft ist dies das Sprungbrett für die weitere berufliche Karriere.
Die Studierenden stellen durch die Masterarbeit unter Beweis, dass sie in der Lage sind, selbstständig ein Thema in einem für den Studiengang relevanten Fachgebiet zu erarbeiten und belegen damit den Erfolg der Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Arbeit ist nach den Grundsätzen der im Studium erworbenen Kompetenzen zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu verfassen.
Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die im Berufsfeld relevanten Kompetenzen erworben haben. Die Prüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich.
Masterprüfungen finden zu drei Terminen im Jahr statt:
Einzelheiten sind im Akkreditierungsantrag sowie in der Prüfungsordnung geregelt.
Unsere Absolventinnen und Absolventen sind für aktuelle und zukünftige Tätigkeiten in den Bereichen IT-Recht und IT-Management hochqualifiziert.