Department Angewandte Informatik

IT-Recht & Management

Im Studium

 

Voraussetzungen für den Studienabschluss

Folgende Voraussetzungen müssen für den positiven Studienabschluss erfüllt sein:

  • positive Absolvierung aller Lehrveranstaltungen
  • positive Bewertung der Masterarbeit
  • Masterprüfung

Sie schließen das Studium mit dem akademischen Grad „Master of Arts in Business (MA)“ ab.

Masterarbeit

In der Masterarbeit behandeln die Studierenden ein aktuelles Thema aus dem Fachgebiet IT-Recht & Management, das von der Studiengangsleitung vorab bestätigt werden muss. Sie ist als selbstständig verfasste, wissenschaftliche Arbeit abzuhandeln. Dabei begleiten Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer des Studiengangs die Studierenden in individuellen Beratungsterminen. Es ist auch möglich, die Masterarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen zu verfassen. Oft ist dies das Sprungbrett für die weitere berufliche Karriere.

Die Studierenden stellen durch die Masterarbeit unter Beweis, dass sie in der Lage sind, selbstständig ein Thema in einem für den Studiengang relevanten Fachgebiet zu erarbeiten und belegen damit den Erfolg der Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Die Arbeit ist nach den Grundsätzen der im Studium erworbenen Kompetenzen zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zu verfassen.

Masterprüfung

Durch die Masterprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden die im Berufsfeld relevanten Kompetenzen erworben haben. Die Prüfung besteht aus einer kommissionellen Prüfung vor einem facheinschlägigen Prüfungssenat und ist öffentlich.

Masterprüfungen finden zu drei Terminen im Jahr statt:

  • Frühtermin im Juli
  • Haupttermin im Oktober
  • Spättermin im Jänner des Folgejahres

Einzelheiten sind im Akkreditierungsantrag sowie in der Prüfungsordnung geregelt.

Nach dem Masterabschluss

Unsere Absolventinnen und Absolventen sind für aktuelle und zukünftige Tätigkeiten in den Bereichen IT-Recht und IT-Management hochqualifiziert.