Public Communication
Vor dem Studium
Voraussetzungen
Möglichkeit 1: Abgeschlossenes Studium
Zugangsvoraussetzung ohne Berufserfahrung ist ein abgeschlossenes Studium. Dabei werden vor allem Interessent:innen mit Bachelorabschluss folgender Bereiche angesprochen:
- Studium der Publizistik und Kommunikationswissenschaften
- verschiedene geisteswissenschaftliche Studienrichtungen
- Absolvent:innen von FH-Medien-, Informations- und Kommunikationsstudiengängen sowie Marketingstudiengängen und anderer facheinschlägiger Studienrichtungen, zum Beispiel Soziologie, Sprachwissenschaften, Inter- und Intrakulturelle Kommunikation, Kunst- und Kulturwissenschaften
Angesprochen werden weiters Absolvent:innen anderer, nicht facheinschlägiger Studienrichtungen, die jedoch mindestens drei Jahre facheinschlägige Praxis in den Bereichen Journalismus, Medien(management) oder Kommunikation / PR aufweisen.
Möglichkeit 2: Einschlägige berufliche Qualifikation
Das Erfordernis eines abgeschlossenen Studiums kann durch
- eine mindestens fünfjährige Praxis in facheinschlägigen Bereichen (bei gleichzeitig vorhandener Zugangsberechtigung zu einem Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule)
oder durch
- eine mindestens dreijährige Führungserfahrung in facheinschlägigen Bereichen (bei gleichzeitig vorhandener Zugangsberechtigung zu einem Studium an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule)
kompensiert werden.
Hierbei sind zum Beispiel Kommunikationsbeauftragte und Pressesprecher:innen gemeint und Bewerber:innen, die in den fokussierten Berufsfeldern Medien- und Kommunikationsunternehmen sowie in den Stabsstellen Kommunikation und / oder PR in Institutionen, Organisationen, Gebietskörperschaften, Politik und Verwaltung tätig sind oder es waren.
Teilnehmer:innen ohne abgeschlossenes Studium haben sich während der Studieneingangsphase (erstes Semester) schwerpunktmäßig mit Fragen von Wissenschaftlichkeit, wissenschaftlichem Arbeiten und Kriterien wissenschaftlicher Analyse zu befassen.
Für Studierende ohne akademisch abgeschlossene Vorbildung ist die Anerkennung von nachgewiesenen Kenntnissen insbesondere im fachpraktischen Bereich möglich.