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Folgende Voraussetzungen müssen für den Abschluss des Masterstudiums „Soziale Arbeit“ erfüllt sein:
Sie schließen das Studium mit dem akademischen Grad „Master of Arts in Social Sciences (MA)“ ab.
Im Rahmen der Masterarbeit erarbeiten unsere Studierenden selbstständig ein Thema im Sozialbereich. Dafür steht ihnen das vierte Semester zur Verfügung. Die Masterarbeit kann für ein soziales Unternehmen oder auch im Rahmen eines Praktikums erstellt werden. Gruppenarbeiten sind möglich.
Die Themenfindung erfolgt in begleitenden wissenschaftlichen Seminaren. Von der Studiengangsleitung müssen die Themen vor der Umsetzung genehmigt werden. Eine themen- und fachkompetente Betreuerin beziehungsweise ein Betreuer unterstützt unsere Studierenden bei der Umsetzung.
Die Masterprüfung wird am Ende des vierten Semesters beziehungsweise im darauffolgenden Herbst absolviert. In Ausnahmefällen auch ein Semester danach.
Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus der Präsentation und Verteidigung der Masterarbeit, einer Prüfung aus dem Gebiet des Wahlmoduls und Fragen zur Praxis von sozialer Arbeit. Der Prüfungssenat besteht aus der beziehungsweise dem Vorsitzenden und zwei weiteren Lehrenden des Instituts. Eines der Mitglieder ist die jeweilige Fachbetreuerin oder der -betreuer.