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Als fachliche Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium müssen Sie einen qualifizierten Studienabschluss
nachweisen.
Abschlüsse folgender Studienrichtungen in- und ausländischer Fachhochschulen oder Universitäten werden anerkannt:
Für den Fall, dass eine grundsätzliche Gleichwertigkeit gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen fehlen, wird eine Teilnahme am Master-Studiengang mit der Auflage von Prüfungen verbunden, die im Zuge des Studiums abzulegen sind. Grundsätzlich gilt, dass diese Prüfungen bis spätestens 15. April des ersten Studienjahres abgelegt und bestanden werden müssen.
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.