Das Masterstudium „eHealth“ ist prinzipiell für Bewerberinnen und Bewerber mit Vorkenntnissen in Informatik, Gesundheit oder Wirtschaft geeignet. Wichtig ist es, dass Sie sehr gute IT-Anwenderkenntnisse mitbringen und auch Freude im Umgang mit IT haben. Sie müssen bei uns keine Kurse nachmachen, Sie sollten sich jedoch im Vorfeld über einige Themenbereiche informieren:
Als sprachliche Voraussetzungen müssen die Bewerberinnen und Bewerber Deutsch auf der Stufe B2 gemäß den Kriterien des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens beherrschen.
Im neuen und völlig überarbeiteten Masterstudium (NEU ab Studienjahr 2019/20) haben Sie die Möglichkeit zwischen drei Schwerpunkten zu wählen:
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss erfüllen die Voraussetzungen zur Gänze, wenn Sie ein Informatikstudium absolviert haben, wie zum Beispiel Informationsmanagement, Internettechnik, (Mobile) Software Design, Mobile Software Development, Wirtschaftsinformatik, Biomedical Engineering, Gesundheitsinformatik oder Softwareentwicklung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen von Gesundheits- oder Wirtschaftsstudienrichtungen, wie zum Beispiel Radiologietechnologie, Biomedizinische Analytik, Diätologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hebammenwesen, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheitsmanagement, Wirtschaftsingenieurwesen oder auch Betriebswirtschaftslehre, erfüllen die Voraussetzungen. Von den Bewerberinnen und Bewerben werden hier allerdings IT-Affinität und Informatikgrundkenntnisse in Softwareentwicklung, Datenbanken und Netzwerktechnologie erwartet. Diese IT-Grundkenntnisse können auch aus der Sekundarstufe (zum Beispiel einer HTL oder Laptop-Klasse, etc.), aus privatem Interesse oder vorangegangener Berufstätigkeit stammen.
Individuelle Fälle können mit der Studiengangleitung besprochen werden. Anrechnung beziehungsweise Fächertausch ist prinzipiell möglich.
Auswahl von einigen Studiengängen, für die die Voraussetzungen für den eHealth-Master zur Gänze gegeben sind:
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.