Outgoing Praktikum

Finanzierung

 

Nicht alle Studierende haben das Glück, ein bezahltes Auslandspraktikum machen zu können. Die Finanzierung eines Auslandspraktikums stellt viele Studierende vor eine Herausforderung. Hier finden Sie eine Auflistung von Fördermöglichkeiten.

Die Förderung ist unabhängig von:

  • Verdienst
  • Studienbeihilfe
  • sozialen Kriterien

Zuschuss innerhalb Europas über ERASMUS+

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Studierende (nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten) für ein Auslandspraktikum einen ERASMUS+ Zuschuss erhalten. Im Zuschuss können neben dem monatlichen Zuschuss auch noch sogennante Top Up's für "Green Travel" oder "Fewer Opportunities" beinhaltet sein. Mehr Infos zu den Top Up's finden Sie unter Fewer Opportunities & Green Travel

Die Förderhöhen für die einzelnen Ländergruppen sind im untenstehenden Dokument sichtbar. Die maximale Förderdauer für ein Auslandsstudium innerhalb Europas beträgt 6 Monate. Mobilitäten in Heimatländer werden nicht gefördert.

Zuschuss außerhalb Europas über ERASMUS+

Für Praktika außerhalb von Europa gibt es auch die Fördermöglichkeiten über ERASMUS+. Möglich macht es die Internationale Komponente des ERASMUS+ Programmes. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen wieder alle Voraussetzungen erfüllt sein. Im Zuschuss können neben dem monatlichen Zuschuss auch noch sogennante Top Up's für "Green Travel" oder "Fewer Opportunities" beinhaltet sein. Mehr Infos zu den Top Up's finden Sie unter Fewer Opportunities & Green Travel

Die maximale Förderdauer für ein Auslandsstudium außerhalb Europas beträgt 4 Monate. Mobilitäten in Heimatländer werden nicht gefördert. Die Förderhöhen für die einzelnen Ländergruppen sind im folgednen Dokument sichtbar

Zuschuss für Kurzzeitpraktika innerhalb oder außerhalb Europas über ERASMUS+

Auch für Kurzzeitpraktika (zwischen mind. 5 und max. 30 Tagen) kann es unter Einhaltung der Voraussetzungen einen Zuschuss über ERASMUS+ geben. Im Zuschuss können neben dem monatlichen Zuschuss auch noch sogennante Top Up's für "Green Travel" oder "Fewer Opportunities" beinhaltet sein. Mehr Infos zu den Top Up's finden Sie unter Fewer Opportunities & Green Travel

Die Förderhöhen fürKurzzeitaufenthalte und die Auflistung der Top Up's sind im folgenden Dokument sichtbar.

Infos zur Auszahlung des ERASMUS+ Zuschusses

Sollten alle Voraussetzungen erfüllt werden, steht einer erfolgreichen Bewerbung nichts im Wege. Unter dem Punkt „Bewerbung“ finden sich weitere Informationen. Während der Bewerbung wird, ein sogenanntes Grant Agreement generiert. Nach Unterzeichnung dieses Grant Agreements zwischen den Studierenden und dem International Office werden die Mittel folgendermaßen ausbezahlt:

  • 80% des tagesgenau vor Antritt berechneten Gesamtzuschusses werden zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt.
  • Die restlichen 20% des Zuschusses bzw. der sich nach dem tagesgenauen Abrechnung ergebende aliquote Anteil werden nach Beendigung des Auslandsaufenthalts und nach dem Hochladen der Aufenthaltsbestätigung bzw. des Transcript of Records (sofern diese exakte Aufenthaltsdaten enthält) mit Originalunterschrift Mobility Online sowie nach Ausfüllen des Berichts im Beneficiary Module (BM) der Europäischen Kommission ausbezahlt.
Weitere Zuschussmöglichkeiten

Die Landesregierungen stellen fallweise Förderungen zur Verfügung. Bitte erkundigen Sie sich beim Amt der steirischen Landesregierung in der Abteilung für Wissenschaft und Forschung.

grants.at ist Österreichs größte Online-Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung für alle wissenschaftlichen Bereiche. Die Fördermöglichkeiten für Studierende, Graduierte und Forschende reichen von klassischen Stipendien über Zuschüsse und Preise bis hin zu umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Forschungsförderungsprogrammen. Auch Praktikumsförderungen sind enthalten. grants.at ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) und des Österreichischen Austauschdiensts (OeAD-GmbH).