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Der berufsbegleitende Hochschullehrgang zur Weiterbildung zeichnet sich durch eine fundierte Vermittlung von Fachwissen, berufsspezifischen Werten sowie persönlicher und sozialkommunikativer Kompetenzen aus. Die Ausbildung ist im Hinblick auf das Berufsfeld kompetenzorientiert aufgebaut und orientiert sich national an der FH-GuK-Ausbildungsverordnung: Die Teilnehmer:innen transferieren wissenschaftliche Erkenntnisse und anwendungsbezogenes Faktenwissen in praktisches Handeln und setzen sozialkommunikative Fertigkeiten zielgerichtet ein.
Ziel der akademischen Weiterbildung ist es, eine praxisbezogene Sonderausbildung (gemäß § 65b GuKG Setting- und zielgruppenspezifische Spezialisierung) gemäß in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege auf Hochschulniveau anzubieten.
Absolvent:innen des akademischen Hochschullehrgangs sind befähigt, die professionelle Beziehungsgestaltung sowie die pflegerischen Anforderungen im psychiatrischen Setting zu gewährleisten. Sie setzen ihre Expertise im Akutbereich, bei der Pflege chronisch erkrankter Menschen in psychiatrischen und neurologischen Einrichtungen oder in der Betreuung sowie Beratung im extramuralen Bereich ein.