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Nach dem Bewerbungsverfahren

Die BewerberInnen werden nach dem Aufnahmegespräch sowohl mündlich als auch schriftlich über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens informiert.

Es gibt auch eine Warteliste: Verzichten zugelassene StudienwerberInnen auf den zugesagten Studienplatz, können nachgereihte StudienwerberInnen nachgezogen werden.