Ergotherapie
Vor dem Studium
Erfülle ich die Voraussetzungen für das Studium?
Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis (zumindest auf dem Level B2) wird als erforderlich vorausgesetzt.
Studieren mit Matura
Sie können sich für das Studium bewerben, wenn Sie
- die Matura einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden höheren Schule,
- eine Berufsreifeprüfung oder
- eine Lehre mit Matura
haben.
Studieren ohne Matura
Haben Sie keine Matura oder Berufsreifeprüfung, brauchen Sie
- eine Studienberechtigungsprüfung oder
- eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen.
Bis zum Studienbeginn weisen Sie Ihre Prüfungen nach.
Studienberechtigungsprüfung
Eine Studienberechtigungsprüfung besteht immer aus fünf Teilprüfungen.
Für das Studium „Ergotherapie“ müssen Sie zumindest die Fächer
- Biologie und Umweltkunde,
- Chemie 2,
- Physik 1 und
- Englisch 1
absolvieren.
Die Studienberechtigungsprüfung bietet zum Beispiel die Medizinische Universität Graz an, aber auch andere Hochschulen und Bildungseinrichtungen.
Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
Eine einschlägige berufliche Qualifikation ist
- ein Lehrberuf mit Lehrabschluss wie Orthopädie-SchuhmacherIn oder Orthopädie-TechnikerIn,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) oder im Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst (DGKS/P),
- eine abgeschlossene Berufsbildende Mittlere Schule für Sozialberufe mit Schwerpunkt Behindertenarbeit (inkl. Pflegehilfe).
Sie müssen die Fächer
- Biologie und Umweltkunde,
- Chemie 2,
- Physik 1 und
- Englisch 1
absolvieren.
Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.
Spezifische Voraussetzungen für gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
Nach erfolgter Aufnahme müssen Sie die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für dieses Studium anhand folgender Unterlagen nachweisen:
- Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Nachweis für vorgeschriebene Impfungen laut Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitspersonal in Österreich.
Die letztendliche Beurteilung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen und Eignung obliegt der Leitung des Studiengangs.
Es wird empfohlen, eine Erste Hilfe Ausbildung (16 Stunden) bereits vor Studienbeginn zu absolvieren. Des Weiteren empfehlen wir ein freiwilliges berufsspezifisches Praktikum zu machen, das einen guten Einblick in den Beruf ermöglicht.