Lebensmittel: Produkt- und Prozessentwicklung
Vor dem Studium
Voraussetzungen für das Studium
Wenn Sie einen Studienabschluss eines facheinschlägigen Bachelorstudiums einer gleichwertigen Ausbildung nachweisen können, erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Masterstudium „Lebensmittel: Produkt- und Prozessentwicklung“.
Der Zugang zu diesem Masterstudium kann aus einem breiten Spektrum von Bachelorstudiengängen an unterschiedlichen österreichischen Universitäten und Hochschulen erfolgen. Wie zum Beispiel:
FH JOANNEUM:
- Nachhaltiges Lebensmittelmanagement
- Produktionstechnik und Organisation
- Energie-, Verkehrs- und Umweltmanagement
- Diätologie
Universitäten und Technischen Universitäten:
- Lebensmittelchemie
- Biotechnologie
- Verfahrenstechnik
- Ernährungswissenschaften
- Umweltsystemwissenschaften
- Umwelt- und Bioressourcenmanagement
- Lebensmittel- und Biotechnologie
- Andere Fachhochschulen in Österreich:
- Lebensmitteltechnologie und Ernährung
- Bio- und Lebensmitteltechnologie
- Biotechnologie
- Verfahrenstechnische Produktion
Auch bei Abschluss eines inhaltlich äquivalenten Studiums von anderen Hochschulen oder aus anderen Ländern freuen wir uns über Ihre Bewerbung und stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
In fraglichen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Sprachkenntnisse
Deutsch ist die Unterrichtssprache am Studiengang. Mit Sprachkenntnissen auf Level B2 können Sie den Studieninhalten ohne Probleme folgen. Bestätigen Sie uns Ihre Sprachkenntnisse bitte mit einem Zertifikat, sofern Sie nicht in Maturazeugnissen oder ähnlichen Diplomen genannt sind.
Inhaltliche Voraussetzungen
Da der Masterstudiengang „Lebensmittel: Produkt- und Prozessentwicklung“ in den technischen und organisatorischen Fächern auf dem Bachelorstudium „Nachhaltiges Lebensmittelmanagement“ der FH JOANNEUM aufbaut, sind Mindest-ECTS-Punkte in Kernfächern nachzuweisen, das kann anteilig auch durch eine einschlägige Bachelorarbeit erfolgen.
Bewerberinnen und Bewerber anderer Bildungseinrichtungen und Studiengänge müssen daher zur Aufnahme in das Masterstudium Kompetenzen in den nachfolgend angegebenen Themenbereichen mit der jeweils definierten Mindestanzahl von ECTS-Punkten nachweisen:
Naturwissenschaftliche Kompetenz im Umfang von 20 ECTS-Punkten in den Fächern (beliebige Auswahl): Physik, Chemie (allgemeine Chemie, organische Chemie, Analytik, Lebensmittel- und Biochemie), Mikrobiologie, Biologie des Pflanzenbaus und der Tierhaltung, Ernährungslehre und Sensorik
Produktionstechnische Kompetenz im Umfang von 20 ECTS-Punkten in den Fächern (beliebige Auswahl): Mechanische und thermische Verfahrenstechnik, Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie, Haltbarmachung, Automatisierungs- und Verpackungstechnik, Energie- und Umwelttechnik
Organisatorische Kompetenz im Umfang von 10 ECTS-Punkten in den Fächern (beliebige Auswahl): Projekt- und Prozessmanagement, Hygienemanagement, Qualitäts- und Umweltmanagement, Produktionsplanung und -steuerung, Logistik und Supply Management
Landwirtschaftliche Kompetenz im Umfang von 10 ECTS-Punkten in den Fächern: Pflanzenbau und Tierhaltung, Veredelung und Direktvermarktung von Lebensmitteln
Bachelorarbeit(en) oder zumindest eine Studienarbeit im Umfang von 5 ECTS-Punkten mit Bezug zum Themenbereich Lebensmittel aus einem beliebigen Teilgebiet, beispielsweise Urproduktion, Verarbeitung, Handel und Marketing, Analytik.
Die in den inhaltlichen Zugangsvoraussetzungen verlangten landwirtschaftlichen Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette – Urproduktion, Veredelung und Direktvermarktung – können auch über den Unterricht an einer höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft oder in der Ausbildung zur landwirtschaftlichen Facharbeiterin beziehungsweise zum landwirtschaftlichen Facharbeiter nachgewiesen werden.
In nicht eindeutigen Fällen obliegt es der Studiengangsleitung zu entscheiden, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Sie sind keine österreichische Staatsbürgerin oder kein österreichischer Staatsbürger?
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale BewerberInnen.