Gesundheits- und Krankenpflege
Vor dem Studium
Erfülle ich die Voraussetzungen für das Studium?
Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis (zumindest auf dem Level B2) wird als erforderlich vorausgesetzt.
Studieren mit Matura
Sie können sich für das Studium bewerben, wenn Sie
- die Matura einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule,
- eine Berufsreifeprüfung oder
- eine Lehre mit Matura
haben.
Studieren ohne Matura
Haben Sie keine Matura oder Berufsreifeprüfung, brauchen Sie
- eine Studienberechtigungsprüfung oder
- eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen.
Bis zum Studienbeginn weisen Sie Ihre Prüfungen nach.
Studienberechtigungsprüfung
Eine Studienberechtigungsprüfung besteht immer aus fünf Teilprüfungen.
Für das Studium „Gesundheits- und Krankenpflege“ müssen Sie zumindest die Fächer
- Deutsch
- Mathematik 1
- Englisch 2
- Biologie und Umweltkunde
absolvieren.
Die Studienberechtigungsprüfung bietet zum Beispiel die Medizinische Universität Graz an, aber auch andere Hochschulen und Bildungseinrichtungen.
Einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
Eine einschlägige berufliche Qualifikation ist
- ein Lehrberuf mit Lehrabschluss im Bereich Gesundheit und Körperpflege mit Ausnahme von Fitnessbetreuung, Friseur:in und Perückenmacher:in (Stylist:in), Fußpflege und Kosmetik.
- ein Lehrberuf mit Lehrabschluss als pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz.
- eine abgeschlossene Berufsbildende Mittlere Schule zur beziehungsweise zum Diplom Sozialbetreuer:in (Spezialisierung Altenarbeit, Familienarbeit oder Behindertenarbeit).
- eine abgeschlossene Berufbildende Mittlere Schule, Fach - Solzialbetreuer:in mit Spezialisierung Altenarbeit, Familienarbeit und Behindertenarbeit.
- Folgende sonstige Berufsausbildungen sind für den Zugang zum Studiengang „Gesundheits- und Krankenpflege“ zulässig:
- Medizinisch-technischer Fachdienst
- Medizinische Fachassistenz
- Medizinische:r Masseur:in
- Heilmasseur:in neu
1) Sie müssen die Fächer
- Deutsch,
- Biologie und
- Englisch 2
absolvieren, wenn Sie einen der oben angeführten Lehrberufe mit Lehrabschluss, einen Schulabschluss der oben angeführten Berufsbildenden Mittleren Schulen oder eine Berufsausbildung als Heilmasseur:in oder Medizinische:r Masseur:in haben.
2) Sie müssen lediglich das Fach
- Englisch 2
nachweisen, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinisch-technische Fachkraft (MTF) haben.
StudienbewerberInnen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation haben die Zusatzprüfungen spätestens bis 15. November des ersten Studiensemesters (BIS-Meldungszeitpunkt) nachzuweisen.
Deutsche Fachhochschulreife:
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. Die Prüfung der Facheinschlägigkeit erfolgt durch die Studiengangsleitung. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Sie sind kein:e österreichische:r Staatsbürger:in?
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale Bewerber:innen.
Spezifische Voraussetzungen für gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
Nach erfolgter Aufnahme müssen Sie die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für dieses Studium anhand folgender Unterlagen nachweisen:
- Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Nachweis für vorgeschriebene Impfungen laut Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitspersonal in Österreich.
Die letztendliche Beurteilung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen und Eignung obliegt der Leitung des Studiengangs.