Gesundheits- und Krankenpflege
Vor dem Studium
Erfülle ich die Voraussetzungen für das Studium?
Deutsch ist Unterrichtssprache und deren Kenntnis (zumindest auf dem Level B2) wird als erforderlich vorausgesetzt.
Studieren mit Matura
Sie können sich für das Studium bewerben, wenn Sie
- die Matura einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule,
- eine Berufsreifeprüfung oder
- eine Lehre mit Matura
haben.
Studieren ohne Matura
Haben Sie keine Matura oder Berufsreifeprüfung, brauchen Sie
- eine Studienberechtigungsprüfung oder
- eine einschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen.
Bis zum Studienbeginn weisen Sie Ihre Prüfungen nach.
Studienberechtigungsprüfung
Eine Studienberechtigungsprüfung besteht immer aus fünf Teilprüfungen.
Für das Studium „Gesundheits- und Krankenpflege“ wird eine Studienberechtigungsprüfung der Studienrichtungsgruppe Medizinische und Veterinärmedizinische Studien zur Gänze anerkannt.
Die Studienberechtigungsprüfung bietet zum Beispiel die Medizinische Universität Graz an, aber auch andere Hochschulen und Bildungseinrichtungen.
Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen
1 Schriftliche Arbeiten im Fachbereich, die mit „Sehr gut“ beurteilt sind, können für die Zusatzprüfung Deutsch, im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen, anerkannt werden.
2 Mit Ihrer Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz ist ein Einstieg in das 2. Semester des FH-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse möglich. Die Zusatzprüfung Deutsch muss, je nach Ergebnis einer individuellen Überprüfung, verpflichtend absolviert werden.
3 Mit Ihrer Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz ist ein Einstieg in das 3. Semester des FH-Bachelorstudiengangs „Gesundheits- und Krankenpflege“ unter Anerkennung nachgewiesener Kenntnisse möglich. Die Zusatzprüfung Deutsch muss, je nach Ergebnis einer individuellen Überprüfung, verpflichtend absolviert werden.
Deutsche Fachhochschulreife:
Die deutsche Fachhochschulreife gilt nur dann als Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen, wenn sie auch eine facheinschlägige berufliche Qualifikation vermittelt. Die Prüfung der Facheinschlägigkeit erfolgt durch die Studiengangsleitung. Eine verbindliche Auskunft darüber erhalten Sie nach Einlangen Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Sie sind kein:e österreichische:r Staatsbürger:in?
Für Sie gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Mehr Informationen dazu finden Sie in unter dem Menüpunkt Internationale Bewerber:innen.
Spezifische Voraussetzungen für gesundheitswissenschaftliche Studiengänge
Nach erfolgter Aufnahme müssen Sie die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen für dieses Studium anhand folgender Unterlagen nachweisen:
- Ärztliches Attest zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Nachweis für vorgeschriebene Impfungen laut Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesundheitspersonal in Österreich.
Die letztendliche Beurteilung über die Erfüllung der gesundheitlichen Voraussetzungen und Eignung obliegt der Leitung des Studiengangs.